Wir beraten Sie als Arzt/Ärztin oder Zahnarzt/Zahnärztin in allen Fragen des ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrechts insbesondere des Zulassungsrechts, des Honorarrechts und in Fällen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.   

 

Wir unterstützen Behandler und Kliniken bei Gründung, Übernahme und Verkauf von Praxen; fertigen Anstellungs- und Gesellschaftsverträge.  

 

Wir vertreten Ihre Interessen im Fall des Vorwurfs vermeintlicher Behandlungsfehler und bei strafrechtlichen Ermittlungen.